Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um verschlüsselte Praxissoftware, Datenschutz und die Abrechnung in Österreich, verständlich erklärt.

Datenschutz & Sicherheit

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung(E2EE)
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ein Verschlüsselungsverfahren, bei dem Daten schon auf dem Gerät der Absenderin verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt werden. Dazwischen, auch auf dem Server, liegen sie nur als unlesbarer Geheimtext vor. Wer den Schlüssel nicht besitzt, kann die Inhalte nicht lesen.
Zero-Knowledge
Zero-Knowledge ist ein Prinzip, bei dem der Anbieter eines Dienstes die Inhalte seiner Nutzer:innen technisch nicht kennt. Er speichert und überträgt nur verschlüsselte Daten und besitzt den Schlüssel nicht. Selbst bei einem Serverzugriff oder einer behördlichen Anfrage lässt sich der Klartext nicht herausgeben, weil er dort nicht existiert.
Clientseitige Verschlüsselung
Clientseitige Verschlüsselung ist eine Vorgehensweise, bei der die Ver- und Entschlüsselung im Browser oder in der App der Nutzer:in stattfindet, nicht auf dem Server. Der Schlüssel verlässt das Gerät nie. Der Server erhält nur bereits verschlüsselte Daten und kann sie nicht entschlüsseln.
AES-256
AES-256 ist ein weltweit anerkanntes symmetrisches Verschlüsselungsverfahren mit einem 256 Bit langen Schlüssel. Es gilt nach heutigem Stand als praktisch nicht zu brechen und wird von Behörden, Banken und Messengern eingesetzt. Praxissoftware nutzt es, um sensible Klient:innendaten zu schützen.
WebRTC
WebRTC (Web Real-Time Communication) ist ein offener Standard, mit dem Browser Audio und Video direkt miteinander austauschen, ohne Zusatzsoftware. Die Verbindung läuft möglichst direkt zwischen den Teilnehmenden und ist verschlüsselt. Videosprechstunden ohne Zoom oder Teams basieren auf dieser Technik.
DSGVO(Datenschutz-Grundverordnung)
Die DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, und schützt Gesundheitsdaten besonders streng. Für die Praxis bedeutet das unter anderem Datenminimierung, Auftragsverarbeitungsverträge, ein Verarbeitungsverzeichnis und angemessene technische Schutzmaßnahmen.
Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind alle Angaben über die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person. Nach Artikel 9 DSGVO zählen sie zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten: Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur unter engen Ausnahmen erlaubt, etwa mit ausdrücklicher Einwilligung oder wenn sie durch Personen erfolgt, die einem Berufsgeheimnis unterliegen.
Datenschutz-Folgenabschätzung(DSFA)
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine dokumentierte Risikoprüfung vor einer geplanten Datenverarbeitung: Man hält fest, welche Risiken sie für die Betroffenen hat und mit welchen Maßnahmen man sie senkt. Nach Artikel 35 DSGVO ist sie nötig, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko bedeutet, etwa bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Datenpanne
Eine Datenpanne (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) ist ein Vorfall, bei dem personenbezogene Daten verloren gehen, zerstört, verändert oder Unbefugten zugänglich werden. Nach Artikel 33 DSGVO ist sie der Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden zu melden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde (DSB).
Argon2id
Argon2id ist ein speicherintensives Verfahren, um aus einem Passwort einen Schlüssel abzuleiten oder Passwörter sicher zu speichern. Es erzwingt pro Rateversuch viel Arbeitsspeicher und erschwert so massenhaftes Passwort-Erraten. OWASP empfiehlt es als bevorzugtes Verfahren, standardisiert in RFC 9106.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP)(2FA)
TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein Verfahren, das zeitbasierte Einmalcodes erzeugt, meist sechsstellig und je 30 Sekunden gültig. Als zweiter Faktor neben dem Passwort erschwert es unbefugte Logins erheblich. Standardisiert in RFC 6238 und Grundlage der meisten Authenticator-Apps.
Transportverschlüsselung (TLS)
Transportverschlüsselung ist ein Verfahren, das die Verbindung zwischen Gerät und Server absichert und Daten auf dem Übertragungsweg schützt (TLS, bei Webseiten als HTTPS sichtbar). Am Server liegen die Daten danach aber im Klartext vor. Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt dagegen auch der Server außen vor.

Abrechnung in Österreich

Honorarnote
Eine Honorarnote ist die Rechnung freiberuflich Tätiger in Österreich, etwa von Psychotherapeut:innen. Sie weist die erbrachte Leistung, den Zeitraum und den Betrag aus. Für die Kassenrefundierung enthält sie zusätzlich die dafür nötigen Angaben wie Diagnose und Versicherungsträger.
Kostenzuschuss(Kassenrefundierung)
Der Kostenzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich für eine Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen rückerstattet. Klient:innen zahlen die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Die Höhe ist festgelegt und deckt meist nur einen Teil des Honorars.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung(EAR)
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung für viele Selbstständige in Österreich. Der Gewinn ergibt sich aus den zugeflossenen Einnahmen minus den bezahlten Ausgaben (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Sie ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung. Freiberufler:innen wie Psychotherapeut:innen dürfen sie unabhängig vom Umsatz nutzen; eine Umsatzgrenze zur doppelten Buchführung gilt nur für Gewerbetreibende.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuer-Ausnahme für Unternehmen in Österreich, deren Jahresumsatz unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt. Kleinunternehmer:innen weisen auf Rechnungen keine USt aus und führen keine ab, dürfen im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsatzsteuerbefreiung (Psychotherapie)
Die Umsatzsteuerbefreiung für die Psychotherapie bedeutet, dass Heilbehandlungen durch Psychotherapeut:innen in Österreich unecht umsatzsteuerbefreit sind (UStG § 6 Abs. 1 Z 19). Auf Honorarnoten wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andere Leistungen wie Coaching, Supervision oder Vorträge können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein und mit 20 % verrechnet werden.
Wahltherapeut:in
Wahltherapeut:innen sind niedergelassene Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag. Klient:innen zahlen das Honorar zunächst selbst (Vorleistung) und reichen die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse für einen Kostenzuschuss ein. Seit der Aufnahme der Psychotherapie in den Pflichtleistungskatalog (1992) wurde nie ein Gesamtvertrag zwischen Kassen und freiberuflichen Psychotherapeut:innen abgeschlossen.

Ausbildung & Recht (AT)

Auftragsverarbeitungsvertrag(AV-Vertrag)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO zwischen einer verantwortlichen Stelle, etwa der Praxis, und einem Dienstleister, der in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa einem Software-Anbieter. Er legt Zweck, Umfang, Schutzmaßnahmen und Pflichten schriftlich fest.
Propädeutikum
Das Propädeutikum ist der erste, allgemeine Abschnitt der Psychotherapieausbildung in Österreich. Es vermittelt theoretische und praktische Grundlagen, die für alle Methoden gelten, und ist Voraussetzung für den Eintritt in das methodenspezifische Fachspezifikum.
Fachspezifikum
Das Fachspezifikum ist der zweite, vertiefende Abschnitt der Psychotherapieausbildung in Österreich. Es folgt auf das Propädeutikum und vermittelt eine konkrete methodische Ausrichtung. Während des Fachspezifikums arbeiten Auszubildende unter Supervision bereits mit eigenen Klient:innen.
Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision(PtiA)
PtiA steht für Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision. Gemeint sind Auszubildende im Fachspezifikum, die bereits eigenständig mit Klient:innen arbeiten, dabei aber regelmäßig supervidiert werden. Sie dürfen Honorarnoten stellen und führen eine eigene, wenn auch begleitete Praxis.
Psychotherapiegesetz 2024(PThG 2024)
Das Psychotherapiegesetz 2024 ist die überarbeitete gesetzliche Grundlage der Psychotherapie in Österreich. Es überführt die Ausbildung in ein Hochschulstudium und regelt Berufsberechtigung, Verschwiegenheit und Dokumentationspflichten neu. Die bisherige Ausbildung aus Propädeutikum und Fachspezifikum läuft über Übergangsfristen aus.
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht ist die berufsrechtliche Pflicht von Psychotherapeut:innen, über alle Geheimnisse zu schweigen, die ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertraut oder bekannt werden. Sie gilt auch für Hilfspersonen und Personen in Ausbildung und besteht über den Tod hinaus fort.
Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht ist die gesetzliche Pflicht von Psychotherapeut:innen, über jede psychotherapeutische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen: Vorgeschichte und Diagnose, Beginn, Verlauf und Beendigung sowie Art und Umfang der Leistungen. Die Dokumentation ist mindestens zehn Jahre ab Beendigung der Behandlung aufzubewahren.
ELGA(Elektronische Gesundheitsakte)
ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) ist Österreichs staatliches E-Health-System. Es macht Gesundheitsdaten wie Befunde und Medikation zwischen berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern zugänglich. Angebunden sind vor allem Spitäler, niedergelassene Ärzt:innen und Apotheken, ab 2026 auch Wahlärzt:innen.

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