Datenschutz & Sicherheit
Datenschutz-Folgenabschätzung(DSFA)
Kurz gesagt
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine dokumentierte Risikoprüfung vor einer geplanten Datenverarbeitung: Man hält fest, welche Risiken sie für die Betroffenen hat und mit welchen Maßnahmen man sie senkt. Nach Artikel 35 DSGVO ist sie nötig, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko bedeutet, etwa bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Eine Einzelpraxis braucht meist keine DSFA: Die Verarbeitung durch eine einzelne Angehörige eines Gesundheitsberufs gilt in der Regel nicht als umfangreich (Erwägungsgrund 91). Ob eine DSFA nötig ist, hängt vom Umfang der Verarbeitung ab.
Die österreichische Datenschutzbehörde veröffentlicht Listen von Verarbeitungen, die jedenfalls eine DSFA erfordern oder nicht.
Verwandte Begriffe
Quellen
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