Datenschutz & Sicherheit
Datenpanne
Kurz gesagt
Eine Datenpanne (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) ist ein Vorfall, bei dem personenbezogene Daten verloren gehen, zerstört, verändert oder Unbefugten zugänglich werden. Nach Artikel 33 DSGVO ist sie der Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden zu melden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. In Österreich ist das die Datenschutzbehörde (DSB).
Bei voraussichtlich hohem Risiko sind zusätzlich die betroffenen Personen zu benachrichtigen (Artikel 34). Eine verspätete Meldung ist zu begründen.
Verantwortliche müssen jede Datenpanne intern dokumentieren, damit die Aufsichtsbehörde die Einhaltung prüfen kann.
Verwandte Begriffe
Quellen
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