Ausbildung & Recht (AT)
Verschwiegenheitspflicht
Kurz gesagt
Die Verschwiegenheitspflicht ist die berufsrechtliche Pflicht von Psychotherapeut:innen, über alle Geheimnisse zu schweigen, die ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertraut oder bekannt werden. Sie gilt auch für Hilfspersonen und Personen in Ausbildung und besteht über den Tod hinaus fort.
Geregelt ist sie im Psychotherapiegesetz 2024 (§ 45). Sie gilt traditionell als besonders streng und wirkt grundsätzlich gegenüber allen Personen und Stellen außerhalb der Klient:in, auch gegenüber Angehörigen und Behörden.
Hilfspersonen und Auszubildende sind nachweislich und schriftlich auf die Verschwiegenheit hinzuweisen. Software, die mit Klient:innendaten arbeitet, muss diese Vertraulichkeit technisch und organisatorisch absichern.
Bei CuraDesk
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von CuraDesk stützt die Verschwiegenheit technisch: Der Server speichert nur Geheimtext und kann die Inhalte nicht einsehen.
Verwandte Begriffe
Quellen
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