Glossar

Ausbildung & Recht (AT)

Auftragsverarbeitungsvertrag(AV-Vertrag)

Kurz gesagt

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein Vertrag nach Artikel 28 DSGVO zwischen einer verantwortlichen Stelle, etwa der Praxis, und einem Dienstleister, der in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa einem Software-Anbieter. Er legt Zweck, Umfang, Schutzmaßnahmen und Pflichten schriftlich fest.

Sobald eine Praxis Klient:innendaten in einer externen Software speichert, verarbeitet der Anbieter diese Daten in ihrem Auftrag. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag ist das datenschutzrechtlich nicht zulässig. Der Vertrag stellt sicher, dass der Dienstleister die Daten nur weisungsgebunden und geschützt verarbeitet.

Verantwortlich gegenüber den Klient:innen bleibt die Praxis. Der Auftragsverarbeitungsvertrag verteilt die Pflichten, hebt diese Verantwortung aber nicht auf.

Bei CuraDesk

CuraDesk stellt jeder Praxis einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit. Durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verarbeitet CuraDesk die Inhalte ohnehin nur als Geheimtext.

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