Abrechnung in Österreich
Kostenzuschuss(Kassenrefundierung)
Kurz gesagt
Der Kostenzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich für eine Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen rückerstattet. Klient:innen zahlen die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Die Höhe ist festgelegt und deckt meist nur einen Teil des Honorars.
Bei Wahltherapeut:innen (ohne Kassenvertrag) gehen Klient:innen in Vorleistung und erhalten nach Einreichung einen fixen Zuschuss zurück. Bei Therapeut:innen mit Kassenvertrag oder auf Vereinsplätzen entfällt diese Vorleistung häufig ganz.
Das Einreichen selbst ist Sache der Klient:innen. Die Praxis stellt dafür eine Honorarnote mit den geforderten Angaben aus.
Verwandte Begriffe
Weitere aus Abrechnung in Österreich