Glossar

Abrechnung in Österreich

Kostenzuschuss(Kassenrefundierung)

Kurz gesagt

Der Kostenzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich für eine Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen rückerstattet. Klient:innen zahlen die Honorarnote zunächst selbst und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Die Höhe ist festgelegt und deckt meist nur einen Teil des Honorars.

Bei Wahltherapeut:innen (ohne Kassenvertrag) gehen Klient:innen in Vorleistung und erhalten nach Einreichung einen fixen Zuschuss zurück. Bei Therapeut:innen mit Kassenvertrag oder auf Vereinsplätzen entfällt diese Vorleistung häufig ganz.

Das Einreichen selbst ist Sache der Klient:innen. Die Praxis stellt dafür eine Honorarnote mit den geforderten Angaben aus.

Kostenzuschuss 2026 im Detail

Verwandte Begriffe

Weitere aus Abrechnung in Österreich

Praxisverwaltung, die Akteninhalte im Browser verschlüsselt

CuraDesk übernimmt Termine, Honorarnoten und Buchhaltung. Sensible Inhalte werden im Browser verschlüsselt, gehostet wird in Deutschland.