Abrechnung in Österreich
Umsatzsteuerbefreiung (Psychotherapie)
Kurz gesagt
Die Umsatzsteuerbefreiung für die Psychotherapie bedeutet, dass Heilbehandlungen durch Psychotherapeut:innen in Österreich unecht umsatzsteuerbefreit sind (UStG § 6 Abs. 1 Z 19). Auf Honorarnoten wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andere Leistungen wie Coaching, Supervision oder Vorträge können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein und mit 20 % verrechnet werden.
Unecht befreit bedeutet: Für die befreite Leistung fällt keine Umsatzsteuer an, gleichzeitig entfällt aber der Vorsteuerabzug aus damit verbundenen Ausgaben. Die Befreiung gilt für die therapeutische Heilbehandlung, nicht automatisch für jede Tätigkeit der Praxis.
Wer neben der Therapie auch steuerpflichtige Leistungen erbringt, braucht eine Abrechnung, die beide Fälle sauber trennt und pro Leistung den richtigen Steuersatz ansetzt.
Bei CuraDesk
In CuraDesk lässt sich pro Leistung steuerfrei, 10 oder 20 % USt festlegen. Bei steuerfreien Leistungen weist die Honorarnote den Befreiungsgrund aus, keinen Steuersatz von null.
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