Abrechnung in Österreich
Wahltherapeut:in
Kurz gesagt
Wahltherapeut:innen sind niedergelassene Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag. Klient:innen zahlen das Honorar zunächst selbst (Vorleistung) und reichen die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse für einen Kostenzuschuss ein. Seit der Aufnahme der Psychotherapie in den Pflichtleistungskatalog (1992) wurde nie ein Gesamtvertrag zwischen Kassen und freiberuflichen Psychotherapeut:innen abgeschlossen.
Voraussetzung für den Zuschuss ist eine krankheitswertige Diagnose (nach ICD-10 beziehungsweise ICD-11) sowie eine ärztliche Untersuchung. Die Höhe des Zuschusses ist je Krankenkasse festgelegt und deckt meist nur einen Teil des Honorars.
Alternativ gibt es Kassenplätze und Plätze auf Vereinsbasis, bei denen die Vorleistung entfällt oder geringer ausfällt.
Verwandte Begriffe
Quellen
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