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Online-Psychotherapie organisieren: Vom ersten Videotermin bis zur Dokumentation

Ein durchgehendes Beispiel: Vorbereitung und Begründung nach § 39 PThG 2024, ein Einladungstext, die Technikprüfung, die Sitzung, ein dokumentierter Verbindungsabbruch, Dokumentation und Abrechnung.

Von Christian Glatz · Veröffentlicht: Mai 2026

Therapeut:in vor dem Laptop während einer Online-Psychotherapie-Sitzung

Eine Klientin zieht nach Villach, ein Klient hat am Nachmittag keine Kinderbetreuung, und beim dritten Fall wäre ein wöchentlicher Anfahrtsweg von 90 Minuten das Ende der Therapie. Videositzungen lösen solche Probleme, wenn der Ablauf stimmt. Dieser Artikel geht ihn einmal von vorne bis hinten durch, an einem erfundenen Fall: Frau K., 34, seit einem Jahr in Behandlung, zieht beruflich nach Kärnten und möchte weitermachen.

Welche Unterlagen Sie vorher brauchen (Anbietervertrag, Aufklärung, Verzeichnis), steht im Artikel Videotherapie vorbereiten. Welche Plattform infrage kommt, im Vergleich der Videoplattformen. Hier geht es um die Sitzung selbst.

Vorbereitung

§ 39 PThG 2024 erlaubt Online-Psychotherapie „bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit im Einvernehmen" mit der Klient:in, synchron mit Bild und Ton. Reine Telefonate sind davon nicht erfasst. Die Begründung ist zu dokumentieren. Bei Frau K. ist sie örtlich: Wohnortwechsel, laufende Behandlung, kein gleichwertiger Ersatz vor Ort.

Drei Dinge passieren in der letzten Präsenzsitzung vor dem Umzug:

  1. Indikation und Gefahreneinschätzung. Ist das Online-Setting für diese Person und diese Phase der Behandlung geeignet? Akute Suizidalität, schwere dissoziative Zustände oder Situationen, in denen Sie im Raum eingreifen müssten, sprechen dagegen. Bei Frau K.: stabile Phase, keine Kontraindikation. Ein Satz in der Dokumentation.
  2. Aufklärung. Möglichkeiten und Grenzen des Online-Settings, die Pflicht, es zu beenden, wenn eine andere Hilfe geeigneter ist, das Erfordernis eines geschützten Raums auf ihrer Seite. Das Einvernehmen wird mit Datum festgehalten.
  3. Notfallplan. Telefonnummer, unter der Sie Frau K. erreichen, ihre Adresse am neuen Wohnort für den Fall der Fälle, Wartezeit bei Abbruch, Krisennummern (Telefonseelsorge 142, Kriseninterventionszentrum Wien 01 406 95 95, in Kärnten der psychiatrische Notdienst). Alles in die Akte.

Die Richtlinie Online-Psychotherapie empfiehlt, Präsenztermine beizubehalten; mit Frau K. wird ein Präsenztermin je Quartal vereinbart, wenn sie ohnehin in Wien ist.

Einladung

Die Einladung ist ein Text, den Sie einmal schreiben und dann als Vorlage verwenden. Sie enthält den Link, die Uhrzeit, die Regeln für den Raum und den Notfallplan in Kurzform. Ein Beispiel:

Liebe Frau K.,

unser nächster Termin am Dienstag, 15. September 2026, um 10:00 Uhr findet als Online-Psychotherapie per Video statt.

Ihr Zugang: [Link]. Öffnen Sie ihn etwa fünf Minuten vor Beginn am Laptop oder am Handy, in einem aktuellen Browser. Sie brauchen kein Konto und keine App. Vor dem Beitritt können Sie Kamera und Mikrofon prüfen.

Bitte suchen Sie sich einen Raum, in dem Sie die 50 Minuten ungestört und allein sind, und verwenden Sie Kopfhörer. Bricht die Verbindung ab, warten Sie bitte zwei Minuten im Sitzungsraum; verbindet sich das Bild nicht wieder, rufe ich Sie unter Ihrer Nummer an.

Bis Dienstag, Mag. Eva Beispiel

In CuraDesk wird der Termin als Videotermin angelegt; die Terminbestätigung enthält den Link über den Platzhalter für den Video-Link, und der Text der Mail ist vor dem Versand bearbeitbar. Klient:innen öffnen den Link im Browser, ohne Konto.

Technikprüfung

Einmal vor der ersten Sitzung, zehn Minuten, auf beiden Seiten:

PunktWas zu prüfen istWie
Browseraktueller Chrome, Firefox, Safari oder EdgeLink testweise öffnen
Kamera und MikrofonFreigabe im Browser erteilt, richtiges Gerät gewähltGeräteprüfung vor dem Beitritt zeigt Bild und Pegel
Kopfhörervorhanden, damit niemand mithört und kein Echo entstehtkurzes Probegespräch
Internetstabile Verbindung, ab rund 1,5 Mbit/s in beide Richtungen; am Handy besser WLAN als MobilfunkProbegespräch von fünf Minuten
RaumTür geschlossen, Licht von vorne, nichts Persönliches im Hintergrund, das nicht gesehen werden sollBild in der Vorschau ansehen
Ihr ArbeitsortBerufssitz oder ein gleichwertiger, begründeter Alternativortin der Akte vermerken, wenn abweichend
TelefonNummer der Klient:in erreichbar, Handy in Reichweitevor jeder Sitzung

Mit Frau K. findet die Probe am Tag vor der ersten Sitzung statt, fünf Minuten, nur „Hören Sie mich, sehen Sie mich". Das erspart die verlorene erste Viertelstunde, die sonst fast immer draufgeht.

Sitzung

Sie treten einige Minuten vor Beginn in den Sitzungsraum ein. Die Klientin landet nach der Geräteprüfung im Warteraum, bis Sie da sind; die Sitzung beginnt, wenn beide verbunden sind. Zu Beginn zwei Fragen, jedes Mal: „Sind Sie allein im Raum?" und „Können Sie mich gut hören und sehen?" Dann läuft die Sitzung wie in Präsenz, mit zwei Unterschieden: Die Aufmerksamkeit für Mimik und Körperhaltung braucht mehr bewusste Anstrengung, und Sie sprechen etwas langsamer und lassen mehr Pausen, weil die Übertragung eine kurze Verzögerung hat.

Fällt die Kamera auf einer Seite aus, geht es kurz mit Ton weiter, bis das Problem behoben ist; für eine ganze Sitzung genügt Ton allein nicht, weil § 39 Bild und Ton verlangt. Der Text-Chat im Sitzungsraum hilft, wenn der Ton stockt: „Ich höre Sie nicht, bitte Mikrofon prüfen."

Die Sitzung endet mit dem Blick auf den nächsten Termin und, bei Bedarf, einem Satz zur Nachbereitung: Wer nach einer belastenden Sitzung nicht wie in der Praxis erst nach Hause gehen muss, sondern schon dort ist, braucht manchmal einen bewussten Abschluss. Ein kurzer Spaziergang, ein Glas Wasser, das Fenster aufmachen.

Verbindungsabbruch

Die Regel steht in der Einladung und im Notfallplan: zwei Minuten warten, dann Telefon. Moderne Sitzungsräume verbinden sich nach einem kurzen Aussetzer selbst wieder; wenn nicht, rufen Sie an. Das Telefonat ersetzt die Sitzung nicht, weil § 39 Bild und Ton verlangt. Es dient dazu, die Situation zu klären: Ist alles in Ordnung, versuchen wir es noch einmal, oder beenden wir für heute und holen die Zeit nach?

Bei Frau K. passiert es in der dritten Online-Sitzung. So sieht die Dokumentation aus, kurz und vollständig:

29.09.2026, 10:00 bis 10:50, Online-Psychotherapie (Video). Begründung wie am 01.09.2026 dokumentiert (Wohnortwechsel). Um 10:32 Verbindungsabbruch auf Seite der Klientin (WLAN-Störung), keine Wiederverbindung nach drei Minuten. Telefonisch erreicht, keine Belastungssituation. Einvernehmlich beendet, Rest der Einheit wird am 06.10. nachgeholt. Verrechnung laut Vereinbarung: volle Einheit. Klientin bittet um Hinweise für stabileres WLAN; Probesitzung vor dem nächsten Termin vereinbart.

Kommt es in einer Krisensituation zum Abbruch, gilt der Notfallplan: anrufen, bei Nichterreichen die hinterlegte Bezugsperson oder den Notdienst am Wohnort, und alles mit Uhrzeit dokumentieren.

Dokumentation und Abrechnung

Die Dokumentation nach § 44 PThG 2024 ist dieselbe wie in Präsenz, ergänzt um die Begründung der Notwendigkeit, die Aufklärung, die Gefahreneinschätzung mit ihrer laufenden Überprüfung, einen abweichenden Arbeitsort und technische Vorfälle. In der Sitzungsnotiz steht das Setting mit einem Wort: „Online-Psychotherapie (Video)".

Die Honorarnote unterscheidet sich nicht von einer Präsenzsitzung: kein eigener Tarif, kein Zuschlag, kein Abschlag. Sinnvoll ist der Vermerk „Online-Psychotherapie" bei der Leistung, aus zwei Gründen. Erstens schreibt die Richtlinie diese Bezeichnung vor. Zweitens verlangt der Berufsverband der Psycholog:innen für die klinisch-psychologische Behandlung, dass die Online-Behandlung auf der Honorarnote vermerkt ist, einen vorangegangenen persönlichen Kontakt voraussetzt und gleichwertige Ergebnisse erwarten lässt; für die Psychotherapie hat die ÖGK keine eigene Regel veröffentlicht, aber dieselbe Logik liegt nahe. Der Kostenzuschuss (ÖGK 33,70 €, SVS 50,00 €, BVAEB 50,20 € je Einzelsitzung, Stand 2026) gilt für Videositzungen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; die Beträge und der Antrag stehen im Artikel zum Kostenzuschuss.

Quellen

  • Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024, BGBl. I Nr. 49/2024), §§ 39, 40, 42, 44: RIS
  • Richtlinie Online-Psychotherapie, Gesundheitsministerium, Stand 3. Juli 2025: sozialministerium.gv.at (PDF)
  • Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen, Informationen zum Kostenzuschuss, Stand Jänner 2026: boep.or.at
  • Telefonseelsorge 142, Kriseninterventionszentrum Wien: kriseninterventionszentrum.at

Stand: 10. September 2026. Frau K. ist erfunden. Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder Supervision.

Einladung, Videositzung und Dokumentation in CuraDesk

Videotermin anlegen, Link in der Terminbestätigung verschicken, Geräteprüfung und Warteraum für Klient:innen, automatische Wiederverbindung und Chat im Sitzungsraum, danach die Sitzungsnotiz in der Akte und die Honorarnote aus dem Termin: Wie das zusammenhängt, zeigt die Seite Termine und Video.

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