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Eine Praxisgemeinschaft organisieren: Räume, Kosten und Zuständigkeiten vereinbaren

Kostenteilung oder GesbR, ein Raumplan für drei Personen, eine Beispielrechnung mit drei Verteilungsschlüsseln, getrennte Unterlagen und die Regeln für Ein- und Austritt.

Von Christian Glatz · Veröffentlicht: Mai 2026

Zwei Therapiesessel in einer gemeinsam genutzten Praxis mit getrennten Arbeitsbereichen

Gemeinsame Miete, kollegialer Austausch zwischen den Sitzungen, geteilte Infrastruktur: Eine Praxisgemeinschaft macht vieles leichter. Die Konflikte, die später entstehen, sind fast immer dieselben: doppelt belegte Räume, unklare Kostenverteilung und die Frage, wer was sehen darf. Dieser Artikel geht die sechs Punkte durch, die vor dem Start zu vereinbaren sind, mit einem Raumplan und einer Beispielrechnung für drei Personen.

Organisationsform klären

Berufsrechtlich bleibt jede Person selbst verantwortlich. Das PThG 2024 regelt die Berufsausübung als eigenverantwortliche Tätigkeit mit eigenem Berufssitz (§ 37), und § 38 Abs. 5 verlangt, dass der Berufssitz mit Name und Berufsbezeichnung jeder Berufsangehörigen gekennzeichnet ist. Ein gemeinsames Praxisschild nennt also jede Person einzeln. Verschwiegenheit, Dokumentation und Haftung für die eigene Behandlung lassen sich nicht auf die Gemeinschaft übertragen.

Zivilrechtlich stehen zwei Modelle zur Wahl:

Praxisgemeinschaft (Kostenteilung)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
Was geteilt wirdRäume und GemeinkostenRäume, Kosten und ein gemeinsames Wirtschaften, etwa gemeinsame Rezeption oder gemeinsamer Auftritt
RechtsgrundlageMiet- oder Nutzungsvertrag plus interner Kostenteilungsvertrag§§ 1175 ff. ABGB
Haftungjede Person für ihre eigenen Verträgefür gesellschaftsbezogene Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter:innen als Gesamtschuldner:innen, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 1199 Abs. 1 ABGB)
Steuerjede Person versteuert ihre eigenen EinkünfteEinkünfte werden einheitlich und gesondert festgestellt (§ 188 BAO), jede Person versteuert ihren Anteil
Passt fürdie meisten Fällenur, wenn wirklich gemeinsam gewirtschaftet wird

Für die meisten Zusammenschlüsse ist die reine Kostenteilung die richtige Form. Wer als Hauptmieter:in Räume an Kolleg:innen weitergibt, prüft vorher, ob der Mietvertrag Untervermietung erlaubt. Die Abgrenzung hat dauerhafte steuerliche und haftungsrechtliche Folgen; vor der Gründung gehört sie mit einer auf Gesundheitsberufe spezialisierten Steuerberatung geklärt.

Raumnutzung

Der häufigste Konflikt ist die doppelte Belegung. Ein verbindlicher Belegungsplan löst ihn, und er ist getrennt von den Terminkalendern der einzelnen Personen zu führen, weil dort Klient:innennamen stehen. Ein Beispiel für drei Personen und zwei Räume:

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
Raum 1, vormittagsAACAB
Raum 1, nachmittagsABCAB
Raum 2, vormittagsBCfreiBfrei
Raum 2, nachmittagsBCfreifreifrei

A nutzt sechs Halbtage, B fünf, C vier; drei Halbtage bleiben frei, für Ausweichtermine oder eine vierte Person. Der Plan hängt als Tabelle ohne Namen von Klient:innen im gemeinsamen Kalender oder an der Pinnwand.

Dazu gehören Pufferzeiten. In einer Einzelpraxis reichen zehn Minuten zwischen den Sitzungen, in der Gemeinschaft sind fünfzehn bis zwanzig sinnvoll, weil sonst Klient:innen verschiedener Personen im Wartebereich aufeinandertreffen. Wer zwei Räume mit versetzten Zeiten belegt (Raum 1 zur vollen Stunde, Raum 2 zur halben), entzerrt den Wartebereich ohne zusätzlichen Leerlauf.

Kostenverteilung

Gemeinsam getragen werden Miete, Betriebskosten, Reinigung, Internet, die Einrichtung von Wartebereich, Küche und WC, das Praxisschild und gegebenenfalls eine gemeinsame Website. Strikt getrennt bleiben Honorare, Buchhaltung, Steuer, Sozialversicherung, Supervision, Berufshaftpflicht und alles, was mit Klient:innen zu tun hat.

Eine Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen für die Praxis oben:

Gemeinkosten je MonatBetrag
Miete1.700 €
Betriebskosten320 €
Reinigung200 €
Internet und Telefon60 €
Versicherung Inventar40 €
Rücklage für Ersatzanschaffungen80 €
Summe2.400 €

Drei Verteilungsschlüssel, jeweils mit ihrer Annahme:

SchlüsselAnnahmeA (6 Halbtage)B (5)C (4)
Gleichteilungalle profitieren gleich von den Räumen800 €800 €800 €
Nach Halbtagen (15 belegte)Kosten folgen der Nutzung960 €800 €640 €
Sockel plus Nutzung (50 % gleich, 50 % nach Halbtagen)Fixkosten entstehen unabhängig von der Nutzung, der Rest folgt ihr880 €800 €720 €

Der dritte Schlüssel ist der verbreitetste, weil er den Streit vermeidet, der beim reinen Nutzungsschlüssel entsteht, sobald jemand einen Monat weniger arbeitet. Wichtig ist weniger, welcher Schlüssel gewählt wird, als dass er schriftlich steht und die freien Halbtage geregelt sind: Wer sie spontan nutzt, zahlt sie entweder dazu oder sie sind im Sockel abgegolten.

Praktisch bewährt: ein Gemeinschaftskonto, auf das jede Person ihren Anteil monatlich einzahlt und von dem die Gemeinkosten abgebucht werden. Einmal im Jahr wird abgerechnet, was übrig ist, fließt in die Rücklage.

Getrennte Unterlagen

Klient:innendaten jeder Person sind ausschließlich der behandelnden Person zugänglich. Das ist eine Pflicht aus DSGVO und § 45 PThG 2024, keine Frage der Höflichkeit. Kolleg:innen im selben Raum sind keine Hilfspersonen der jeweils anderen.

  • Keine gemeinsamen Aktenschränke, oder getrennte, abschließbare Fächer.
  • Kein gemeinsamer Rechner ohne getrennte Benutzerkonten, keine geteilten Logins.
  • Keine gemeinsame E-Mail-Adresse für Klient:innenanfragen; die Sammeladresse der Praxis leitet nur allgemeine Anfragen weiter.
  • Kein Einblick in den Terminkalender der anderen, soweit dort Namen stehen. Der Belegungsplan zeigt nur „Raum 1 belegt".
  • Jede Person hat ihre eigene Praxissoftware oder ihr eigenes Konto. Ein gemeinsames Konto, in dem alle alles sehen, ist die häufigste Datenschutzverletzung in Praxisgemeinschaften.

Wie sich Geräte, Papier und Kommunikation im Alltag absichern lassen, steht im Artikel Datenschutz in der Therapiepraxis umsetzen.

Laufende Abstimmung

Ein kurzes Treffen im Monat, mit fester Tagesordnung: Belegung im nächsten Monat, Kosten und Anschaffungen, Urlaube und Vertretung, Hausregeln (Lüften, Kaffee, Wartebereich), offene Punkte. Zwanzig Minuten reichen, wenn es regelmäßig stattfindet, und ersparen die Diskussionen zwischen Tür und Angel, die sonst vor Klient:innen im Wartebereich geführt werden.

Ein- und Austritt

Der Vertrag regelt vor dem Start, was am Ende gilt:

  • Kündigungsfrist für den Austritt einer Person, abgestimmt auf die Kündigungsfrist des Mietvertrags.
  • Nachbesetzung: Wer sucht, wer entscheidet, welches Vetorecht die Verbleibenden haben.
  • Kosten in der Übergangszeit: Wer trägt den Anteil der ausgeschiedenen Person, bis jemand nachrückt?
  • Inventar: Was gehört wem, was der Gemeinschaft, wie wird beim Austritt abgelöst?
  • Ausfall durch Krankheit, Karenz oder längere Abwesenheit: Bleibt der Kostenanteil, wird der Halbtag weitergegeben?
  • Streitschlichtung, etwa eine gemeinsam benannte Person, bevor es zu Anwält:innen geht.

Die Klient:innen der ausscheidenden Person gehen mit ihr. Eine Praxisgemeinschaft ist keine Praxis, die übergeben werden könnte; für den Sonderfall der Nachfolge gilt, was im Artikel zur Praxisaufgabe steht: Einsicht nur mit Einwilligung der jeweiligen Klient:in.

Quellen

  • Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024, BGBl. I Nr. 49/2024), §§ 37, 38, 45: RIS
  • ABGB §§ 1175 ff. (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und § 1199 (Haftung): RIS
  • Bundesabgabenordnung § 188 (Feststellung der Einkünfte): RIS
  • Art. 5, 28 und 32 DSGVO: eur-lex.europa.eu

Stand: 10. September 2026. Alle Zahlen im Beispiel sind erfunden. Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was CuraDesk in der Praxisgemeinschaft leistet

CuraDesk ist für die einzelne Praxis gebaut: Jede Person hat ihr eigenes Konto mit eigenen Klient:innen, eigenem Kalender und eigener Abrechnung, verschlüsselt mit einem Schlüssel, den nur sie hat. Einen gemeinsamen Raumkalender oder Rollen über mehrere Personen hinweg gibt es nicht; der Belegungsplan bleibt ein gemeinsames Dokument außerhalb der Software. Wer selbst an mehreren Orten arbeitet, legt diese als Standorte an, auch für die Online-Buchung. Termine, Akten und Abrechnung der eigenen Praxis lassen sich in der Demo ansehen.

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