Fachausbildung unter Lehrsupervision: Ihre Checkliste für die Umstellung ab Oktober 2026
Wer übergeleitet wird und wer einen Antrag stellen muss, wo die Bezeichnung überall steht und wie Sie nach dem 1. Oktober 2026 kontrollieren, dass alles passt. Mit Arbeitsliste zum Abhaken.
Von Christian Glatz · Veröffentlicht: Juli 2026

Am 1. Oktober 2026 treten die Akademisierungsbestimmungen des Psychotherapiegesetzes 2024 in Kraft. Für alle, die derzeit als „Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision" arbeiten, ändert sich damit die Bezeichnung, und der Status steht erstmals in der öffentlichen Berufsliste. Dieser Artikel ist die Arbeitsliste dafür. Den Ausbildungsweg insgesamt, die Abschnitte und die Übergangsfristen behandelt der Artikel zum Fachspezifikum nach dem PThG 2024.
Für wen die Umstellung gilt
Betroffen sind alle, die zum Stichtag psychotherapeutisch mit Klient:innen arbeiten, ohne bereits voll eingetragen zu sein: Kandidat:innen im bisherigen Fachspezifikum mit „Status", und ab Oktober die ersten Kandidat:innen des neuen dritten Ausbildungsabschnitts. Die Bezeichnung lautet ab dem 1. Oktober 2026 einheitlich „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision", unabhängig davon, ob die Ausbildung nach dem alten oder dem neuen Modell läuft.
Wer bereits als Psychotherapeut:in eingetragen ist, muss nichts umstellen. Wer den Status erst nach dem 1. Oktober erreicht, bekommt gleich die neue Bezeichnung und stellt den Antrag (siehe nächster Abschnitt).
Eintragung: Übergangsmeldung oder Antrag
Das ist der Punkt, der in Gesprächen am häufigsten durcheinandergeht. Laut den FAQ des Gesundheitsministeriums zum dritten Ausbildungsabschnitt (Stand 23. Juli 2026) gibt es zwei Wege:
| Situation | Was zu tun ist | Wer meldet |
|---|---|---|
| Sie haben den Status bis 30. September 2026 in der bisherigen Ausbildung erhalten | Kein Antrag. Sie werden übergeleitet. | Ihre Fachgesellschaft (das frühere Fachspezifikum) meldet Sie an das Ministerium |
| Sie erreichen den Status ab 1. Oktober 2026, egal ob im neuen dritten Abschnitt oder im weiterlaufenden Fachspezifikum | Antrag auf Eintragung in die Berufsliste erforderlich | Sie selbst, mit Bestätigung der Fachgesellschaft |
Das Formblatt für den Antrag stellt das Ministerium ab 1. Oktober 2026 auf seiner Seite zu den Berufslisten und dem Gesundheitsberuferegister bereit. Für die Übergeleiteten gilt: Die Meldung läuft über die Fachgesellschaft, und es ist sinnvoll, dort im September nachzufragen, ob Sie in der Meldung enthalten sind. Ab dem Stichtag gelten die Berufspflichten des PThG 2024 ausdrücklich auch für diese Gruppe.
Wichtig für alle, die den Stichtag knapp verfehlen: Ohne Eintragung in die Berufsliste darf ab Oktober keine psychotherapeutische Leistung angeboten werden, auch nicht in Ausbildung. Das Ministerium nennt das ausdrücklich einen Verstoß gegen den Berufsvorbehalt.
Die Arbeitsliste
Die Bezeichnung steht erfahrungsgemäß an mehr Stellen, als man beim ersten Nachdenken auf dem Schirm hat. Die Liste zum Ausdrucken oder Kopieren:
| Stelle | Was zu tun ist | Vorlauf | Status |
|---|---|---|---|
| Website, Startseite und Über-mich-Seite | Bezeichnung ersetzen, Hinweis auf den Ausbildungsstatus prüfen | keiner | ☐ |
| Impressum | Berufsbezeichnung und Verweis auf das PThG 2024 anpassen | keiner | ☐ |
| Praxisschild und Türschild | neu bestellen oder Einleger tauschen | 2 bis 3 Wochen | ☐ |
| Honorarnoten-Vorlage | Briefkopf oder Fußzeile ändern, ab 1. Oktober gültig | keiner | ☐ |
| E-Mail-Signatur | in jedem Mailprogramm und am Handy | keiner | ☐ |
| Online-Buchungsseite | Beschreibungstext und Profil | keiner | ☐ |
| Verzeichnisprofile (Landesverband, Suchportale, Google-Unternehmensprofil) | Bezeichnung in jedem Profil einzeln | je nach Portal | ☐ |
| Visitenkarten und Drucksorten | nachdrucken | 1 bis 2 Wochen | ☐ |
| Behandlungsvertrag und Datenschutzinformation | nur wenn die Bezeichnung dort ausgeschrieben ist | keiner | ☐ |
| Social-Media-Profile | Bio und Beschreibung | keiner | ☐ |
| Anrufbeantworter | nur wenn die Bezeichnung in der Ansage vorkommt | keiner | ☐ |
Ein praktischer Rat: Legen Sie die Liste vollständig an, bevor Sie zu ändern beginnen. Die Umstellung dauert je Stelle zwei Minuten, das Wiederfinden aller Stellen dauert länger.
Vorbereitung bis zum Stichtag
Jetzt: Bei der Fachgesellschaft klären, ob Sie übergeleitet werden oder einen Antrag brauchen. Wer knapp vor dem Status steht, sollte wissen, auf welcher Seite des 30. September er landet.
September: Drucksorten bestellen, damit Schild und Karten am 1. Oktober da sind. Digitale Änderungen vorbereiten, aber noch nicht veröffentlichen. Vorher wäre die neue Bezeichnung nicht korrekt.
1. Oktober: Website, Impressum, Signatur, Honorarnoten-Vorlage, Buchungsseite und Profile umstellen.
Wer ab Oktober den Status erreicht: Antrag mit dem Formblatt des Ministeriums stellen, Bestätigung der Fachgesellschaft beilegen, und erst nach der Eintragung mit Klient:innen arbeiten.
Kontrolle nach der Umstellung
Nach dem Stichtag den eigenen Eintrag in der öffentlichen Berufsliste nachsehen: Steht der Eintrag, stimmen Name und Kategorie? Ein fehlender oder fehlerhafter Eintrag fällt sonst erst auf, wenn eine Klient:in nachschlägt und nichts findet. Dann die Arbeitsliste einmal durchgehen und alles abhaken, was noch offen ist. Zwei Wochen später ein zweites Mal: Erfahrungsgemäß taucht dann noch eine Stelle auf, etwa eine alte Signatur am Handy.
Was sich nicht ändert
Ihre fachlichen Pflichten bleiben: Lehrsupervision, Dokumentation nach § 44 PThG 2024, Verschwiegenheit nach § 45 und die Aufklärung der Klient:innen über den Ausbildungsstatus. An der Abrechnung ändert die Umbenennung nichts. Wer bereits Honorarnoten stellt, tut das weiterhin, nur mit der neuen Bezeichnung.
Quellen
- Gesundheitsministerium, FAQ zum 3. Ausbildungsabschnitt der Psychotherapie-Ausbildung gemäß PThG 2024, Stand 23. Juli 2026, insbesondere Fragen 2, 7 und 17: sozialministerium.gv.at (PDF)
- Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024, BGBl. I Nr. 49/2024), §§ 17, 44, 45, 60: RIS
- Berufslisten und Gesundheitsberuferegister, Formblatt ab 1. Oktober 2026: sozialministerium.gv.at
- Öffentliche Berufsliste Psychotherapie: psychotherapie.ehealth.gv.at
- ÖBVP, Informationsblatt Psychotherapie-Ausbildung NEU, 26. Februar 2026: psychotherapie.at (PDF)
Stand: 10. September 2026. Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskunft Ihrer Fachgesellschaft.
Wo die Bezeichnung in CuraDesk steht
In CuraDesk steht die Berufsbezeichnung an einer Stelle: Einstellungen, Meine Praxis, Feld „Berufsbezeichnung". Von dort übernimmt sie die Honorarnote in den Briefkopf und die E-Mail-Signatur der Terminmails. Zwei Stellen der Arbeitsliste sind damit mit einer Änderung erledigt. Die Buchungsseite zeigt nur Praxisname und Ihren Namen, dort ist nichts umzustellen. Für die Ausbildungsphase gibt es den Ausbildungspreis samt Stundennachweis für Behandlungsstunden, Lehrsupervision und Selbsterfahrung.